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Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit. Alles andere übernehmen wir für Sie, versprochen!

Noch nichts erhalten

  1. Sie können getrost abwarten, ob Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten oder nicht. Oft sind bis zu 25 % der "Blitzerfotos" oder "Abstandsmessungen" von Haus aus nicht verwertbar und führen erst gar nicht zu einem Anhörungsbogen oder  Bußgeldbescheid. Ergo, ein Blitzerfoto macht noch keinen Anhörungsbogen, und um diesen geht´s.

Anhörungsbogen erhalten

  1. Sofern sie noch keinen Bußgeldbescheid erhalten haben, sondern nur einen Anhörungsbogen, wurde noch keine Rechtsmittel-Frist in Gang gesetzt. 
  2. Auf dem Anhörungsbogen müssen sie als "Beschuldigter" nur Ihre persönlichen Daten angeben. Eine Erklärung, ob Sie den Verstoß zugeben oder nicht, müssen sie nicht abgeben, da sie nicht verpflichtet sind gegen sich selbst auszusagen. Anwalt ja oder nein? Zu diesem Zeitpunkt entscheiden Sie, ob es nötig ist.  Bitte lassen Sie uns hierzu Ihre Unterlagen zukommen. Unter "Unterlagen übersenden" finden Sie alles, um mit uns in Kontakt treten zu können.
  3. Gerne können wir sie auch bereits bei Erhalt des Anhörungsbogen telefonisch beraten. Rufen Sie uns an unter 0800 - 589 0 634 oder senden Sie uns eine E-Mail.

Bußgeldbescheid erhalten

  1. Sie haben bereits einen Bußgeldbescheid erhalten. Jetzt müssen Sie handeln. Sie haben nur 14 Tage ab Erhalt des Bußgeldbescheid Zeit, um Einspruch gegen diesen einzulegen. Um zu prüfen, ob materielle oder formelle Fehler vorliegen benötigen wir ihren Bußgeldbescheid. 
  2. Nun wird es Zeit für die Unterlagen. Unter "Unterlagen übersenden" finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten.
  3. Nachdem wir ihre Unterlagen erhalten haben, werden wir uns innerhalb 24 Stunden (werktags) bei Ihnen melden, um Ihnen eine Erst-Einschätzung ihrer Erfolgsaussichten mitzuteilen. Dann können sie bequem entscheiden, ob Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen möchten oder nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt fallen ihnen keine Kosten an. 
  4. Wenn Sie eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung haben, können sie das Einspruchsverfahren ebenfalls kostenlos (ausgenommen der ggf. anfallenden Selbstbeteiligung) durchführen. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, werden wir Sie genau über die anfallenden Kosten informieren, bevor etwaige Schritte unternommen werden
  5. Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids möglich ist. Da wir für die Prüfung 24 Stunden (werktags) benötigen und dann noch ein Besprechung mit ihnen stattfinden muss, müssen Ihre vollständigen Unterlagen bis spätestens 10 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheids an uns übersandt werden. Andernfalls kann eine fristgerechte Einspruchseinlegung nicht garantiert werden.
  6. Sollten Sie sich für die Einspruchseinlegung entscheiden, benötigen wir für das Gericht noch eine auf uns ausgestellte Vollmacht. Auch diese finden Sie am Ende dieser Seite. 
  7. Nach Einspruchseinlegung werden wir die Ermittlungsakte anfordern und bei Eintreffen mit Ihnen besprechen. Die Akte werden wir Ihnen elektronisch oder in Papierform zur Verfügung stellen, so dass sie volle Einsicht in Ihren Fall haben. 
  8. Nach der Akteneinsicht wird von Seiten des Gerichts ggf. ein Termin bestimmt werden. Diesen werden wir mit Ihnen oder, wenn Sie keine Zeit für den Termin haben, auch ohne Sie wahrnehmen und Ihre Interessen vertreten. 
  9. Sollten Sie noch Fragen haben, rufen sie uns einfach an und lassen sich beraten unter der Nummer 0800 - 589 0 634. Wir freuen uns auf Sie!

Unterlagen übersenden

Per Fax

1. Drucken Sie den

  • Erfassungs-Fragebogen und 
  • die Vollmacht (bei Einspruchseinlegung)

welche Sie am Ende der Seite finden aus.

 

2. Faxen Sie Ihren

  • Bußgeldbescheid bzw. Anhörungsbogen
  • den ausgefüllten Erfassungs-Fragebogen und
  • die unterschriebene Vollmacht (bei Einspruchseinlegung)

an die   0800 - 589 0 634

 

3. Nach Erhalt der Unterlagen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. 

Per E-Mail

1. Scannen oder fotografieren Sie Ihren

  • Bußgeldbescheid bzw. Anhörungsbogen
  • den ausgefüllten Erfassungs-Fragebogen und
  • die unterschriebene Vollmacht (bei Einspruchseinlegung)

Gerne können Sie hierzu auch kostenfreie Scan-Apps wie z.B. CamScanner (Android) oder Scanner App (Apple iOS) nutzen um digitale PDF-Dateien ihrer Unterlagen zu erstellen.

 

2. Senden sie Ihre Fotos bzw. eingescannten Unterlagen an die E-Mail-Adresse info@blitz-recht.de

 

3. Den Erfassungs-Fragebogen und die Vollmacht finden sie am Ende der Seite.

 

4.Nach Erhalt der Unterlagen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. 

Per WhatsApp

1. Fotografieren Sie Ihren

  • Bußgeldbescheid bzw. Anhörungsbogen
  • den ausgefüllten Erfassungs-Fragebogen 
  • die unterschriebene Vollmacht (bei Einspruchseinlegung)

2. Senden sie Ihre Fotos von den Unterlagen an die 0151 - 52 29 89 74

 

3. Den Erfassungs-Fragebogen und die Vollmacht finden sie am Ende der Seite.

 

4.Nach Erhalt der Unterlagen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. 


Kein Drucker?

Sollten Sie keinen Drucker haben, um den Erfassungs-Fragebogen oder die Vollmacht auszudrucken stellt dies kein Problem da. 

 

Den Erfassungs-Fragebogen können Sie hier als Online-Formular ausfüllen, welches dann automatisch per E-Mail an uns übermittelt wird.

 

Bitte senden Sie nach Übermittlung des Online-Formulars nur noch Ihren Bußgeldbescheid bzw. Anhörungsbogen per Fax, E-Mail oder WhatsApp zu. 

Erfassungs-Fragebogen und Vollmacht zu Download

Download
Erfassungs-Fragebogen
Hier finden sie den Erfassungsfragebogen, welchen wir zur Beurteilung ihrer persönlichen Erfolgsaussichten benötigen. Bitte füllen Sie den Fragebogen online aus und speichern sie ihn ab oder drucken Sie den Fragebogen aus, füllen ihn händisch aus uns scannen ihn ein oder fotografieren ihn ab. Dann senden Sie den Fragebogen zusammen mit ihren Unterlagen an die info@blitzer-recht.de.
Erfassung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 42.1 KB
Download
Vollmacht
Hier finden sie die Vollmacht welche wir benötigen, wenn wir für Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen sollen. Drucken sie die Vollmacht aus, unterschreiben sie diese und lassen sie uns diese per E-Mail, Fax oder Post wieder zukommen.
Vollmacht.pdf
Adobe Acrobat Dokument 47.2 KB